Soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE)
Neben den Verwaltungskosten fließen weitere Abzüge in die sozialen und kulturellen Einrichtungen.
Die SKE-Richtlinien umfassen das enstprechende allgemeine, als auch spezifische Regelwerk für diese besagten Abzüge.
Entscheidungen über die konkrete Gewährung von Zuwendungen aus den SKE sind grundsätzlich vom Aufsichtsausschuss bzw bis zu einer bestimmten Betragsgrenze von der Geschäftsführung der VAM zu treffen.
Mit Hilfe der Kalkulationsformulare/blätter wird die Berechnung der Kosten für Wirtschaftsfilmprojekte erleichtert.