Wahrnehmungsgenehmigung und Organisationsvorschriften

Der Notariatsakt bildet die rechtliche Grundlage für das Wirken der VAM. Die Wahrnehmungsgenehmigung entspricht der Betriebsgenehmigung für die Wahrnehmung bzw. Geltendmachung von Rechten, sowie Beteiligungs- und/oder Vergütungsansprüchen im Zusammenhang mit filmischen Werken.