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Willkommen bei der Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien GmbH.



Die V.A.M. GmbH nimmt insbesondere Vergütungsansprüche, wie diese im Urheberrechtsgesetz definiert sind, für Filmhersteller und andere vergleichbare Rechteinhaber wahr.

Wir informieren Sie gerne über die gesetzlichen Voraussetzungen und unsere Tätigkeit.


Am 4. Juli 2011 fand im "Hotel de France" die 29. Mitgliederversammlung des Vereines "AMPA" statt. Die Berichte des Vorstandes über die Tätigkeit des Vereines, über die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft "VAM GmbH" sowie den SKE Bericht 2010 finden Sie sowohl im Kapitel "Veröffentlichungen" als auch im "Downloadbereich"


In seiner letzten Sitzung am 28. November hat der SKE Ausschuß eine geringfügige Änderung der Förderrichtlinien angeregt und durch den Vorstand beschlossen. Dem nach ist den einzureichenden Unterlagen ein maximal einseitiges Treatment (Exposé, Inhaltsangabe) beizufügen. Der Grund: die an die Mitglieder des SKE Ausschusses weiterzusendenden (per Email) Unterlagen stellen teils enorme Datenmengen dar, die oft empfangseitig zurückgewiesen wurden. Selbstverständlich liegen umfangreiche Unterlagen wie z.B. Drehbücher zur Einsicht für die Mitglieder des SKE Ausschusses im Büro der VAM auf.
Der Fachverband der Film- und Musikindustrie hat in zusammenarbeit mit dem ÖFI (österreichisches Filminstitut) Kalkulationsformulare entwickelt, deren Verwendung nunmehr auch den Anforderungen der VAM genügt.
Der Wortlaut der Änderungen sind den Richtlinien für die Herstellungsförderungen in den Punkten 3.10.2 und 3.10.3 zu entnehmen.


Wir wünschen friedvolle und frohe Festtage, sowie ein glückliches und erfolgreiches neue Jahr.


Unser Büro wird umgebaut. Aus diesem Grund wird der SKE-Ausschuß vermutlich erst Anfang April 2012 wieder zusammentreten können.

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